Im Fall einer Bewilligung erhält der oder die Fördermittelempfänger eine schriftliche Zusage sowie ggf. weitere Unterlagen zur Projektabwicklung. Die Bewilligung enthält eine Projektnummer, die bei jeglichem Schriftverkehr angegeben werden muss.
Die Stiftung „Artenschutz und Technik“ behält sich vor, die Öffentlichkeit auch selbst über Förderentscheidungen und Ergebnisse aus Projekten zu informieren. Der oder die Fördermittelempfänger verpflichtet sich mit der Annahme der Förderung der Stiftung zeitnah geeignetes Text- und Bildmaterial zur Verfügung zu stellen. Alle Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen, müssen mit der Stiftung vor Weitergabe an die Öffentlichkeit abgestimmt werden.