Zweck

Zweck der Stiftung Artenschutz und Technik

  1. Zweck der Stiftung Artenschutz und Technik ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Bildung insbesondere im Bereich des Artenschutzes und der Technik.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    a) Finanzielle Förderung und Unterstützung von Forschungsarbeiten, wie mit technischen Methoden der Artenschutz verbessert werden kann, zum Beispiel durch Stipendien, Preise und Zuschüsse zum Bau von Prototypen,

    b) finanzielle Förderung und Unterstützung von praktischen Seminaren und Projekten in Schulen und Hochschulen im Bereich Artenschutz, insbesondere zum Zweck 2 a.

    c) Argumentative und ideelle Unterstützung von Initiativen zum Erhalt und zur Schaffung von Lebensraum für gefährdete und wiederanzusiedelnde Arten.

  3. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund der Satzung nicht zu.